Die hohe praktische Relevanz der ärztlichen Aufklärung und Einwilligung ergibt sich nicht nur aus dem rechtswidrigen Verhalten, wenn diese vor einem medizinischen Eingriff nicht erfolgt, sondern wird weiter dadurch unterstrichen, dass der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich (OGH) den Beruf des Anästhesisten in ständiger Rechtsprechung mit der schwer vermeidbaren Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts verbindet (RIS-Justiz RS0054558). Ziel des Artikels ist es, in komprimierter Form einige wesentliche praxisrelevante Inhalte zum Thema ärztliche Aufklärung und Einwilligung, basierend auf den bestehenden österreichischen Normen sowie der ständigen OGH-Judikatur, zu vermitteln.

Zum vollständigen Artikel auf springermedizin.at>>